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Impressum

F-E-T Event & Promotion Management
Michael Weißwange
Walkgasse 7
08527 Plauen

Telefon: 03741 - 279 890
Fax: 03741 - 14 69 690
e-mail: kontakt@feiern-essen-trinken.de
Internetauftritt: www.feiern-essen-trinken.de


Produktion:
F-E-T Event & Promotion Management

Ausführung: David Kramer
Texte und Bilder: Michael Weißwange
kontakt@feiern-essen-trinken.de

Copyright:

Alle auf unseren Seiten verwendeten Bilder, Fotos, Logos, Texte, etc. unterliegen dem Copyright von F-E-T Event & Promotion Management bzw. von Dritten.
Sie dürfen nicht bzw. nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung unsererseits weiter verwendet werden.

Haftungsausschluss:

Die Inhalte der verlinkten Webseiten werden von uns sorgfältig geprüft. Wir übernehmen dennoch keine Haftung für die Inhalte der mit
oder von unserer Website verlinkten externen Seiten. Für die Inhalte dieser Seiten sind ausschließlich deren Anbieter verantwortlich. Dies
gilt ebenfalls für sämtliche Auftritte und Publikationen Dritter, die hier Leistungen anbieten, welche jedoch nicht durch uns beauftragt
wurden und durch uns selbst erbracht werden.

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemein
Die AGB des Unternehmens F-E-T Event & Promotion Management gelten für alle Aufträge und Verträge zu Produktionen, (Waren-)Lieferungen, Dienstleistungen sowie sonstigen Geschäftsbeziehungen. Nebenabreden und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Einschränkungen der AGB sind ohne ausdrückliche schriftliche Willenserklärung des Verfassers ausgeschlossen. Alle Angebote sind in Bezug auf Preis- und Inhaltsdifferenzen sowie den angegebenen Lieferzeiten freibleibend, Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten. Alle Angaben in schriftlichen, mündlichen, fernmündlichen und elektronischen Angeboten verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Zustandekommen von Aufträgen und Verträgen
Aufträge und Verträge zu Produktionen, (Waren-)Lieferungen, Dienstleistungen sowie sonstigen Geschäftsbeziehungen, gelten ausschließlich in Schriftform und nach der schriftlichen Bestätigung durch F-E-T Event & Promotion Management als bindend.

3. Uhrheber- und Verwertungsrechte
Es gelten die am Sitz des Unternehmens definierten Urheber- und Verwertungsrechte an allen Bildern, Logos und Texten. Insofern nicht anders schriftlich festgehalten, verbleiben diese Rechte in Form des geistigen Eigentums insbesondere für gelieferte Ideen, Konzepte, Projekte und (grafische) Werke bei F-E-T Event & Promotion Management beziehungsweise deren Urheber. Sollten die Rechte vollständig oder eingeschränkt abgegeben werden, sind unter Beachtung weiterer Punkte der AGB Zeitpunkt und Empfänger der Überlassung in den Aufträgen / Verträgen festgelegt. Die ganz oder teilweise Bearbeitung, Verwertung, Verbreitung oder Ausführung des originalen oder verfremdeten geistigen Eigentums von F-E-T Event & Promotion Management an Dritte ist nur mit schriftlichem Einverständnis möglich. Für alle erbrachten Leistungen verbleibt das uneingeschränkte Recht, diese im Rahmen der Eigenwerbung und/oder als Referenz unter Angabe der Auftraggeber und der Projektbeschreibung zu veröffentlichen, bei F-E-T Event & Promotion Management. Darüber hinaus sind die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Auftritts bindend.

4. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist unabhängig vom Stand der Erfüllung des Auftrages mit Zustellung der Rechnung sofort ohne Abzüge fällig. Weitere Zahlungsweisen sind schriftlich zu vereinbaren. F-E-T Event und Promotion Management behält sich den Versand im pdf-Format als E-Mail vor. Sollte hier ein Zahlungsverzug eintreten, entsteht dem Rechnungsempfänger mit jeder Mahnung eine Gebühr in Höhe von 5,00 €. Weiterhin wird der offene Betrag mit 10% p.a., beginnend am Tag der Fälligkeit verzinst. Die Zahlungsweise Vorkasse behält sich F-E-T Event und Promotion Management ohne Angabe von Gründen vor.

5. Erlöschen des Erfüllungsanspruchs nicht termingebundener Aufträge
Entfällt der Anspruch auf Erfüllung des nicht zu einem bestimmten Termin eingebuchten Auftrags durch die von F-E-T Event & Promotion Management unverschuldete Kündigung seitens des Auftraggebers, sind von diesem alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits angefallenen Kosten und Auslagen in vollem Umfang, zuzüglich 30% des Auftragswertes, zu tragen. Terminabhängige, als Buchung bezeichnete Aufträge/Verträge werden von dieser Regelung nicht berührt und im Punkt 6 beschrieben. Arbeitszeit wird mit dem branchenüblichen Stundensatz berechnet. Die Fälligkeit tritt mit der Bekanntgabe der Beendigung des Erfüllungsanspruchs ein. Warenlieferungen werden ab der Bestellung bei Dritten beziehungsweise dem Beginn der Produktion als Kosten zu 100% berechnet und in vollem Umfang geliefert.

6. Termingebundene Aufträge/Verträge und Buchungen
Auf einen bestimmten Termin festgelegte, als Buchung bezeichnete Aufträge/Verträge, sind ab Auftragserteilung bindend. Erlischt der Anspruch auf Erfüllung des zu einem bestimmten Termin eingebuchten Auftrags durch die von F-E-T Event & Promotion Management unverschuldete Kündigung seitens des Auftraggebers, sind von diesem, soweit vertraglich nicht anders definiert, 100% des Auftragswertes zu tragen. Werden für die Erfüllung der Aufträge/Verträge notwendige Materialien nicht zum vereinbarten Termin geliefert, erlischt der Anspruch der Auftraggeber auf Erfüllung. Im Fall eines Lieferverzugs der Materialien behält sich F-E-T Event & Promotion Management vor, die Aufträge/Verträge zum nächst möglichen Termin zu erfüllen oder die Leistung gegen einen im Mehraufwand begründeten Aufpreis außerhalb der regulären Betriebsabläufe und Termine zu erbringen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Die Schuldfrage Dritter ist dabei nicht relevant.

7. Nebenkosten aus Aufträgen
Aus der Erfüllung der Aufträge/Verträge entstehende Abgaben und Gebühren offizieller Institutionen sowie Behörden sind von den Auftraggebern zu tragen und von diesen im vollen Umfang bei den entsprechenden Trägern anzuzeigen. F-E-T Event & Promotion Management ist dabei, insofern nicht ausdrücklich die Vollmacht zum Abschluss bestimmter oder aller zur Durchführung und Erfüllung des Auftrages notwendigen Verträge im Namen des Auftraggebers übertragen wurde, von jeder Meldepflicht entbunden. Insbesondere betrifft dies gesetzliche Steuern, Gebühren für Sondernutzungen, GEMA, Künstlersozialkasse, ausreichende Versicherung überlassener Personen sowie Gegenstände und alle hier nicht benannte Abgaben. Weiterhin betrifft dies zur Erfüllung der Aufträge/Verträge entstehende Nebenkosten, unter anderem Reisekosten, Agenturhonorare, Zuschläge für Expressproduktionen/-lieferungen, Örtliche Kosten wie Mieten, Strom, Wasser oder Abfall, insofern diese nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung sind.

8. Fehlende Voraussetzungen zur Erfüllung
F-E-T Event & Promotion Management ist berechtigt, für die Erfüllung der Aufträge/Verträge notwendige Voraussetzungen, technischer, baulicher oder sonst einer Art, auf Kosten der Auftraggeber zu bestellen oder selbst zu erbringen. Die durch einen nicht von F-E-T Event & Promotion Management verschuldeten Verzug eintretenden Kosten werden von den Auftraggebern getragen und mit dem branchenüblichen Stundensatz als Arbeitszeit berechnet. Die Schuldfrage Dritter ist dabei nicht relevant.

9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware, erbrachte Dienstleistungen und sonstige, auch zum Teil erfüllte Aufträge/Verträge bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und daraus entstehenden Nebenforderungen im Eigentum von F-E-T Event & Promotion Management. Eine Weitergabe oder Überlassung, geldwert oder kostenlos, an Dritte ist zuvor nicht zulässig. Folgelieferungen/-leistungen erfolgen ausschließlich nach der vollständigen Bezahlung bestehender Forderungen.

10. Mitarbeiter, vermitteltes Personal und Künstler
Jeder Versuch, Mitarbeiter, vermitteltes Personal und Künstler abzuwerben oder das Unternehmen F-E-T Event & Promotion Management bei deren Beschäftigung zu umgehen, stellt einen mit einer Konventionalstrafe in Höhe von 5.000,00 € belegten Vertragsbruch dar.

11. Erfüllung der Aufträge/Verträge
F-E-T Event & Promotion Management gewährleistet die fristgerechte Erfüllung aller Aufträge gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung nach bestem Gewissen. Die Lieferzeiten sind wie folgt definiert: Drucksachen: 1-8 Werktage je nach Produkt und Auftrag. Flyerverteilung: gemäß den Tourbeschreibungen. Plakatierung: wöchentlich zwischen Samstag 22.00 Uhr und Dienstag 6.00 Uhr. Alle weiteren Leistungen: gemäß den Aufträgen/Verträgen nach Absprache. Die Nachweise werden wie folgt geführt: Flyerverteilung: Stempellisten, gelten mit Stempeln und handschriftlichen Einträgen als erfüllt und abgeschlossen. F-E-T Event & Promotion Management behält sich den Versand der Nachweise im pdf-Format als E-Mail vor. Alle weiteren Leistungen: gemäß den Aufträgen/Verträgen nach Absprache. Das betriebliche und persönliche Risiko für den Erfolg der durch F-E-T Event & Promotion Management erbrachten Leistungen tragen allein die Auftraggeber.

12. Nichterfüllung der Aufträge/Verträge
Im Falle nicht erfüllter Aufträge/Verträge, auch Dritter, in Folge von Krankheit oder höherer Gewalt, erlöschen die zeitlich betroffenen Ansprüche zwischen den Vertragsparteien. F-E-T Event & Promotion Management behält sich vor, die Aufträge/Verträge so bald als möglich zu erfüllen. F-E-T Event & Promotion Management wird den beschriebenen Umstand zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt geben, auf Anforderung nachweisen und den Zugang zu gelieferten Material und weiterem überlassenen Eigentum der Auftraggeber ermöglichen. Im Fall der schuldhaften Nichterfüllung der Aufträge/Verträge oder bei schuldhafter Vertragsverletzung durch F-E-T Event & Promotion Management haftet diese nur bis maximal zur Höhe des Auftragswertes. Schadensersatzansprüche darüber hinaus sind ausgeschlossen.

13. Gewährleistung
Warenlieferungen sind von den Empfängern sofort bei Erhalt auf sachliche und mengenmäßige Richtigkeit, zu überprüfen. Die Beanstandung muss in diesem Fall sofort geltend gemacht werden. Ausgenommen sind versteckte Mängel.

14. Haftung
Insbesondere bei Veranstaltungen verbleibt die Haftung für Schäden an Personen, Sachen, Gebäuden, Einrichtungen und Technik, etc. bei den Auftraggebern, ebenso sorgt dieser für die Sicherheit von Gästen, beauftragten Personen, bereitgestellter Technik und sonstigen Installationen. F-E-T Event & Promotion Management ist von allen Forderungen, auch Dritter, entbunden, welche sich aus dem Handeln, der Unterlassung oder der Beauftragung durch die Auftraggeber oder Dritter ergeben. Entstandene Schäden zu Lasten von F-E-T Event & Promotion Management haben die Auftraggeber zu tragen. Ebenso ist die Haftung für das Handeln, die Unterlassung oder verursachten Schäden durch beauftragte Dritte ausgeschlossen. F-E-T Event & Promotion Management kann nur bei fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln haftbar gemacht werden.

15. Datenschutz
Daten, Vertragsinhalte und Schriftwechsel aus der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien werden soweit erforderlich gespeichert und verarbeitet, keinesfalls aber an Dritte weiter gegeben.

16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten ist. Auf geltendes Recht wird nicht verzichtet, wenn entsprechende Bestimmungen nicht Teil dieser AGB sind.

17. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist am Sitz des Unternehmens F-E-T Event & Promotion Management in der Bundesrepublik Deutschland

Die AGB ersetzen die Version vom 01.01.2006 zum 01.01.2011